Familienrecht

Das Fachgebiet des Familienrechts beschränkt sich heute nicht mehr auf die klassischen Bereiche wie Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften), Umgangsrecht (Besuchsrecht), elterliche Sorge, Ehewohnung, Hausratoder Gewaltschutz. Es umfasst auch Streitigkeiten zwischen Eheleuten beruhend auf Darlehensverträgen, Mietverträgen, sonstigen Verträgen, Streitigkeiten um die Steuer und vieles mehr.

Gegenstand des Fachgebiets Familienrecht sind außerdem sämtliche Streitigkeiten, die zwischen unverheirateten Elternteilen entstehen können und die

  • den Kindesunterhalt
  • den Unterhaltsanspruch desjenigen Elternteils, der das Kind betreut
  • den Umgang und die elterliche Sorge

 

betreffen.

Seit dem 01.09.2009 umfasst das Fachgebiet des Familienrechts praktisch jedwede Streitigkeit, die zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten entstehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Streitigkeit einen Bezug zum Eherecht hat oder wie lange die Scheidung bereits zurückliegt.

Ihr Ansprechpartner ist:

Ulrich Hell