Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die vertraglichen und rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Also zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und ausführen (z. B. Architekten, Bauunternehmen, Handwerker).
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen mit dem privaten Baurecht in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Schwerpunkte sind hierbei Streitigkeiten im Zuge der Ausführung und Abwicklung von Bauverträgen und die Regelungen VOB/B und VOB/C sowie alle mit dem Baurecht in Zusammenhang stehenden weiteren Rechtsgrundlagen.

Ihre Ansprechpartner sind:

Ulrich Hell
Martin Lämmlein