Das allgemeine Zivilrecht umfasst neben den typischen Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung. Hierunter fallen sowohl Fragen des Nachbarschaftsrechts, Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen und Handwerksleistungen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Rückforderung irrtümlich überwiesener Geldbeträge oder die Abwehr zu Unrecht behaupteter Ansprüche, um nur einige Beispiele zu nennen.
Wir übernehmen neben der Vertragsgestaltung und der außergerichtlichen Beratung auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.