Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wir übernehmen die Verteidigung bei allen Delikten auf den Gebieten des allgemeinen Strafrechts, dem Betäubungsmittel- sowie des Steuerstrafrechts.
Die effektive Strafverteidigung beginnt mit der Vertretung im Ermittlungsverfahren, das zunächst von der Polizei und der Staatsanwaltschaft geführt wird. Die Strafverteidigung setzt sich fort in der Vertretung in der 1. Instanz vor dem Amts- oder Landgerichten.
Wir verteidigen Sie auch in Berufungsverfahren vor den Landgerichten sowie im Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.
Neben der „klassischen“ Strafverteidigung übernehmen wir Mandate im Rahmen der Strafvollstreckung. Zudem sind wir auch auf dem Gebiet des Opferschutzes tätig und vertreten die Geschädigten aus einer Straftat als Nebenkläger im Strafverfahren und verfolgen die Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren.
Ihre Ansprechpartner sind: