Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich auch auf das Gebiet der Bußgeldverfahren (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße sowie Lenkzeitüberschreitungen).
Das Mandat beinhaltet die Verteidigung im Vorverfahren vor den Bußgeldbehörden, in der 1. Instanz vor den Amtsgerichten sowie in der Rechtsbeschwerde vor den Oberlandesgerichten